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Zur Umsatzsteuerbarkeit und -pflicht von Geldspielautomatenumsätzen
Das FG Nürnberg musste sich jüngst mit der Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten befassen. Sowohl die Steuerbarkeit als auch die Steuerpflicht sind in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH und EuGH bejaht worden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Steuerbarkeit eines Umsatzes setzt einen gegenseitigen Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden (erbrachte Dienstleistung) und dem Leistungsempfänger (erbrachte Gegenleistung) voraus, wobei zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss. Ein Leistungsaustauschverhältnis ist bei Geldspielautomatenumsätzen auch dann gegeben, wenn die Bemessungsgrundlage der Umsätze nicht der einzelne Spieleinsatz eines jeden Spielgastes, sondern die Kasseneinnahme am Ende eines Zeitraums (tatsächlich erhaltene Gegenleistung) ist.
Seit dem sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG nur noch Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, steuerbefreit. Hierzu gehören Umsätze aus dem Betrieb eines Geldspielautomaten nicht.
Der EuGH und BFH haben entschieden, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der Fassung ab dem unionskonform ist und es keinen Bedenken begegnet, dass der Gesetzgeber selektiv nur bestimmte Geld- und Glücksspielum...