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BFH Urteil v. - I R 86/97 BStBl 1998 II S. 715

Gesetze: AStG § 11

Auskehrungen nach Abschluß der Liquidation sind wie Veräußerungsgewinne i. S. des § 11 Abs. 3 AStG zu behandeln

Leitsatz

1. Auskehrungen nach Abschluß der Liquidation einer Zwischengesellschaft sind keine Gewinnanteile i. S. des § 11 Abs. 1 AStG.

2. Zur Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung sind sie wie Veräußerungsgewinne i. S. des § 11 Abs. 3 AStG zu behandeln (Bestätigung des , BStBl I 1995, Sondernummer 1 Tz. 11.1.2).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 715
RAAAA-96343

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