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Umsatzsteuer | Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am
Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem
veröffentlicht.
Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
U.a. geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:
Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digit...