RL (EU) 2024/1760 Artikel 18
Artikel 18 Mustervertragsklauseln
Um die Unternehmen bei der Einhaltung von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c zu unterstützen, nimmt die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern bis zum Leitlinien zu freiwilligen Mustervertragsklauseln an.
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DAAAJ-72864