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FG Köln Urteil v. - 9 K 926/22

Gesetze: EStG § 16 Abs. 4

Veräußerungsgewinn Freibetrag

Verbrauch des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz

1. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn der Freibetrag zwar ohne vorherige Antragstellung des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird, der Steuerpflichtige aber gegen die unzutreffende Festsetzung nicht vorgegangen ist.

2. Kann der Steuerpflichtige indes die Berücksichtigung des nicht beantragten Freibetrags nicht erkennen, tritt die Verbrauchswirkung nicht ein.

Fundstelle(n):
GAAAJ-72850

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