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BFH Urteil v. - I R 132/97 BStBl 1998 II S. 687

Gesetze: KStG § 14 Nr. 1 und Nr. 2

Die wirtschaftliche Eingliederung i. S. von § 14 Nr. 2 Satz 1 KStG kann auch über die Zwischenschaltung einer rein vermögensverwaltenden Holdinggesellschaft begründet werden

Leitsatz

Die wirtschaftliche Eingliederung i. S. von § 14 Nr. 2 Satz 1 KStG setzt nicht voraus, daß das herrschende Unternehmen unmittelbar an dem beherrschten Unternehmen beteiligt ist. Sie kann auch dadurch begründet werden, daß die Beteiligung im Rahmen einer Organkette über die Zwischenschaltung einer rein vermögensverwaltenden Holdinggesellschaft gehalten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 687
YAAAA-96332

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