Gesetze: GewStG 1984 § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2GewStG 1984 § 5 Abs. 1 Satz 3GewStG i. d. F. des StBereinG 1986 vom § 2 Abs. 1 Satz 2GewStG i. d. F. des StBereinG 1986 vom § 5 Abs. 1 Satz 3EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
Ist eine Person oder Personengruppe als atypisch stiller Gesellschafter nur am Gewinn eines bestimmten Geschäftsbereiches des Handelsgewerbes einer Kapitalgesellschaft beteiligt, sind die unter der Firma der Kapitalgesellschaft ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten nicht als ein einziger, sondern als mehrere Gewerbebetriebe zu beurteilen
Leitsatz
Ist eine Person oder Personengruppe als atypisch stiller Gesellschafter nur am Gewinn eines bestimmten Geschäftsbereichs des Handelsgewerbes einer Kapitalgesellschaft beteiligt, sind die unter der Firma der Kapitalgesellschaft ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten nicht als ein einziger, sondern als mehrere Gewerbebetriebe zu beurteilen (Abgrenzung zum , BFHE 177, 332, BStBl II 1995, 764).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 685 BFH/NV 1996 S. 104 Nr. 5 OAAAA-96331
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.