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BPatG Urteil v. - 8 Ni 47/23 (EP)

Tatbestand

Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das europäische Patent 2 426 374, das am 11. April 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldungen 10 2006 018 119 vom 18. April 2006, 10 2006 026 012 vom 1. Juni 2006, 10 2007 009 800 vom 27. Februar 2007 angemeldet, und dessen Erteilung am 22. Februar 2017 veröffentlicht worden ist. Patentinhaberin des Streitpatents mit der Bezeichnung "Ausgleichswelle", das beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2007 015 467 geführt wird, ist die Beklagte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:080224U8Ni47.23EP.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-72756

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