Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außensteuergesetz | Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Abs. 3 und 4 AStG (BMF)
Das BMF macht auf die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Abs. 3 und 4 AStG für das Feststellungsjahr 2022 aufmerksam.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
I. Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften
Die Vordrucke
für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. und 18 Absatz 3 AStG in der bis zum geltenden Fassung für Feststellungsjahre, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die vor dem beginnen (Altregelung), und
für die Feststellungserklärungen und Anzeigen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. und 18 Absatz 3 AStG in der geltenden Fassung für Feststellungsjahre, die Wirtsch...