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Kurzfassung zum Beitrag von Ott, StuB 16/2024 S. 626

Kein Wahlrecht zur Anwendung der BFH-Vertrauensschutzregelung bei § 17 EStG

Prof. Dr. Hans Ott

Nach dem Urteil vom können Stpfl. auf die mit dem Urteil vom angeordnete Vertrauensschutzregelung des BFH zur befristeten Fortgeltung der zuvor geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung nicht wahlweise verzichten (, NWB EAAAJ-71805). Denn die Nichtausübung des Wahlrechts nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG zur rückwirkenden Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG für Veräußerungen i. S. von § 17 Abs. 1, 4 oder 5 EStG vor dem lässt die Vertrauensschutzregelung nicht entfallen. Das das eine kontrovers diskutierte Frage geklärt hat, sowie die praktischen Auswirkungen werden im Beitrag erörtert.

Einordnung

Mit dem Urteil vom hatte der BFH seine Rechtsprechung zur Behandlung ausgefallener Gesellschafterdarlehen geändert und entschieden, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste und später z. B. insolvenzbedingt ausgefallene Finanzierungshilfen aufgrund der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG zum nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligun...