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Geldwäschebekämpfung | Entwurf einer GwGMeldV-Immobilien (BMF)
Das BMF hat am den Entwurf einer Verordnung zur Änderung
der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten
im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht.
Kernanliegen des Verordnungsentwurs ist die Abbildung der Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien in den Meldetatbeständen der GwGMeldV-Immobilien.
Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden, die folgende Sachverhaltskonstellationen erfassen:
Die Nichterbringung des Nachweises, dass bei Erwerb einer Immobilie die Gegenleistung ohne Barmittel erbracht wurde (§ 6 Absatz 4 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf),
den Abschluss einer Vereinbarung, wonach die Gegenleistung später als ein Jahr nach Stellung des Antrages auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt erbracht werden soll (§ 6 Absatz 1 Nummer 5 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf). Hierdur...