Nur bei Vorliegen besonderer Umstände sind unentgeltliche Beförderungen von Arbeitnehmern von deren Wohnungen zur Arbeitsstätte nicht steuerbar
Leitsatz
Bei richtlinienkonformer Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 ist die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück durch den Arbeitgeber (Unternehmer) regelmäßig steuerbar; die Beförderungsleistung des Unternehmers dient unter normalen Umständen privaten Zwecken der Arbeitnehmer und damit unternehmensfremden Zwecken.
Unter besonderen Umständen können die Erfordernisse des Unternehmens es gebieten, daß der Arbeitgeber selbst die Beförderung der Arbeitnehmer sicherstellt. Solche besonderen Umstände können z. B. Schwierigkeiten, andere geeignete Verkehrsmittel zu benutzen, und wechselnde Arbeitsstätten sein (Anschluß an ).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 635 KAAAA-96315
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