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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 596/20

Gesetze: SGB II § 11a Abs. 5 Nr. 2; SGB II § 11 Abs. 1 S. 2; SGB II § 11; Alg II-V a.F. § 2 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stellt eine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme in Geldeswert dar, wenn der Sachbezug vom Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeits- bzw Dienstleistung akzeptiert wird. Dem steht nicht entgegen, dass eine solche Sachleistung nicht allgemein veräußert bzw in Geld getauscht werden kann.

2. Soweit der Sachverhalt keine konkrete wirtschaftliche Bewertung eines solchen Sachbezugs nach seinem Verkehrswert erlaubt, kann auf die steuerliche Bewertung zurückgegriffen werden, wenn damit offensichtlich keine höhere Bewertung als mit dem Verkehrswert erfolgt.

Fundstelle(n):
CAAAJ-72539

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