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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 SB 96/23

Gesetze: SGG § 151 Abs. 1; SGG § 67 Abs. 1; SGG § 151 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Ablauf der gesetzlichen Berufungsfrist eingelegt worden ist.

2. Ein als Revision bezeichnetes Rechtsmittel kann nicht als Berufung gewertet werden, wenn der Kläger ausdrücklich Revision einlegen wollte und sich auf irrig angenommenes Wahlrecht beruft. Eine Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist von Amts wegen kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EAAAJ-72534

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