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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 11 R 84/23

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; EGBGB Art. 234 § 6 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Art 234 § 6 Abs 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) schließt einen Versorgungsausgleich für Geschiedene der ehemaligen DDR ausdrücklich aus. Diese Regelung verstößt nicht gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz nach Art 3 Abs 1 Grundgesetz (GG), da dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Gestaltungsraum zukommt.

Fundstelle(n):
UAAAJ-72533

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