Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BÜRO Nr. 8 vom Seite 13

Schwanger in der Ausbildung – das musst Du wissen

Lisa-Marie Kühn

Wenn Du während Deiner Ausbildung schwanger wirst oder schon schwanger in die Ausbildung startest, musst Du einiges beachten. Denn Du hast auf der einen Seite einige Sonderrechte und musst gleichzeitig einiges berücksichtigen, damit Du alle Zahlungen von Deinem Arbeitgeber oder auch den Ämtern erhältst. Hier gibt´s alle wichtigen Informationen dazu gebündelt.

Mutterschutz/Mutterschutzgesetz

So viel vorab: der Mutterschutz bzw. das Mutterschutzgesetz greift auch für Dich während der Ausbildung, Du bist als Azubi davon nicht ausgenommen.

In dem Mutterschutzgesetz werden folgende Punkte geregelt:

  • Mutterschutzfristen

  • Urlaubsanspruch

  • Kündigungsschutz

  • Pflichten der Arbeitgeber

  • Beschäftigungsverbot

Das liest Du am besten nochmals in dem Ratgeber von Bundesministerium für Familie nach:

Arbeitszeiten

Deine Arbeitszeiten werden sich durch Deine Schwangerschaft eventuell verändern. Das kommt ganz darauf an, wie Du vorher gearbeitet hast bzw. in welcher Branche und welchem Beruf Du arbeitest. Generell darfst Du als Schwangere nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, Minderjährige nicht mehr als 8 Stunden täglich.

Wenn Du Dich gut fühlen solltest und mehr arbeiten willst, ist das durch eine Sondergenehmigung...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement