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Energiewende im Gebäudebereich | Fördersätze für Energieberatungen sollen sinken (BMWK)
Die Förderung von Energieberatungen wird angepasst: Die Fördersätze sollen ab dem von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden. Zudem sollen die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen gesenkt werden.
Hintergrund: Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und ...