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Berufsrecht | Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (BRAK)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Sie enthalten Informationen unter anderem zu Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG, insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
Hintergrund: Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) erlegt Verpflichteten, zu denen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen können, verschiedene Pflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention auf. Zur Auslegung und Anwendung dieser Pflichten hat die Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK-AG Geldwäscheaufsicht) in Zusammenarbeit mit dem BRAK-Ausschuss Geldwäscheprävention die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG überarbeite...