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BFH Urteil v. - XI R 61/97 BStBl 1998 II S. 586

Gesetze: UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. bUStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. f

Vorsteuern für die entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch einen Treuhand-Kommanditisten kann die KG insoweit abziehen, als die Verwaltungsaufgaben zum Geschäftsbereich der KG gehören

Leitsatz

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch einen Treuhand-Kommanditisten kann die Gesellschaft insoweit als Vorsteuer abziehen, als die Verwaltungsaufgaben zum Geschäftsführungsbereich der Gesellschaft gehören.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 586
CAAAA-96293

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