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Abfindungszahlungen zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2179Ein geeignetes Mittel zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags ist die Vereinbarung einer Abfindungszahlung zugunsten der weichenden Vertragspartei. Auf diese Weise können insbesondere Vermieter frühzeitig den unmittelbaren Besitz an einem Grundstück zurückerlangen. Dabei können die Gründe für eine vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags vielfältig sein. Denkbar ist z. B. eine geplante Eigennutzung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau. Doch wie sind solche Abfindungszahlungen steuerlich zu behandeln? Genau dieser Frage widmet sich der hiesige Beitrag.
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Ertragsteuerliche Auswirkungen bei der abfindungszahlenden Partei
[i]Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung?Bei Zahlung einer Abfindung zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags kann es sich insbesondere um sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, um Herstellungskosten eines (neuen) Gebäudes, um Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft oder um nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung handeln. Im betrieblichen Bereich kann durch die Abfindung ein zu aktivierendes (immaterielles) Wirtschaftsgut begründet werden, das im...