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Kommentierte Nachricht NWB EV 8/2024 S. 246

Erbschaftsteuer | Finanzverwaltung zum „90 %-Test“ nach Entscheidung des BFH (Gleich lautende Erlasse)

Die Finanzverwaltung hat sich mit den Gleich lautenden Erlassen v.  zum sog. 90 %-Test positioniert. Anlass war die Entscheidung des , NWB EAAAJ-54954 zu § 13b Abs. 2 ErbStG.

Hintergrund
Mit diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG dahingehend auszulegen ist, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen auch aus Finanzmitteln i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und deren Hauptzweck einer Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 EStG dient, für den dort verankerten 90 %-Test die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind. Aus systematischen und verfassungsrechtlichen Gründen sei dies geboten und widerspreche auch nicht dem Anliegen bzw. dem Ziel des Gesetzgebers, durch den 90 %-Test den Missbrauch der Begünstigung von...