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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 Sa 36/23

Gesetze: BetrAVG § 9 Abs. 2 S. 1 und 3; BetrAVG § 18a; InsO § 41 Abs. 1; InsO § 45 S. 1; InsO § 46 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Der im Insolvenzfall bei Eintritt des Pensions-Sicherungs-Vereins gemäß §§ 45, 46 InsO zu ermittelnde Kapitalabfindungsbetrag unterliegt der 30-jährigen Verjährung gemäß § 18a Satz 1 BetrAVG.

Fundstelle(n):
JAAAJ-72100

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