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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes (BMJ)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und
2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen" beschlossen. Damit sollen verbindliche
europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins
deutsche Recht umgesetzt werden.
Hintergrund: Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom , S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der nun beschlossene Regierungsentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Prinzip 1:1 umzusetzen. Unternehmen sollen dadurch künftig ...