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BMF - IV B 5 - S 1369/19/10001: 003 BStBl 2024 I S. 1109

Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem geltenden Fassung

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte Fassung und nach § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:

  1. ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung

  2. Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung

  3. ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG

  4. Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG.

Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich verwirklicht wurden, ist der Vordruck ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung zu verwenden. Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG, die ab dem verwirklicht wurden, ist der Vordruck ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG zu verwenden. Die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordruckmuster sind spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen voraussichtlich ab dem im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.

ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung

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Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung

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ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG

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Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG

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BMF v. - IV B 5 - S 1369/19/10001: 003

Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1109
EStB 2024 S. 289 Nr. 8
VAAAJ-72080