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BPatG Urteil v. - 5 Ni 7/22

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents 10 2009 050 474 (Streitpatent) mit der Bezeichnung "Bildgebende Inspektionsvorrichtung", das am 23. Oktober 2009 angemeldet worden ist. Der Hinweis auf die Erteilung des Patents ist am 29. August 2013 veröffentlicht worden. Aus der im Patentregister als Inhaberin des Streitpatents eingetragenen T … AG ist durch formwechselnde Umwandlung die Beklagte entstanden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:200324U5Ni7.22.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-72016

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