Der PKW im Steuerrecht
4. Aufl. 2024
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E. Private Nutzung von Fahrrädern
805Bei Arbeitnehmern hat auch die Überlassung von Fahrrädern zur privaten Nutzung große Bedeutung.
In der Praxis gibt es unterschiedliche Fallgestaltungen:
Der Arbeitgeber überlässt das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung, Miete oder Leasing des Rades.
Der Arbeitgeber stellt das Fahrrad im Rahmen eines Mitarbeiterleasings zur Verfügung. Hier wird in der Regel das Bruttogehalt des Mitarbeiters in Höhe der Leasingrate gemindert.
Beide Varianten werden seit 2019 unterschiedlich steuerlich behandelt.
I. Gehaltsumwandlung
806Für Fahrräder, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an den Mitarbeiter überlassen werden, gilt die Pflicht zur Bewertung eines geldwerten Vorteils. Die Überlassung ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG gilt nur für Fahrradüberlassungen außerhalb einer Gehaltsumwandlung. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren und die Kosten dafür tragen. Diese Erörterungen folgen unter Rz. 824 ff.
Mit hat die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übe...