Der PKW im Steuerrecht
4. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
C. Elektromobilität
626Für die Überlassung oder Verwendung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gelten besondere Regelungen, die sowohl bei der Pauschal- als auch bei der Fahrtenbuchmethode sowohl bei Unternehmen als auch bei Arbeitnehmern zu berücksichtigen sind.
I. Definition eines Elektrofahrzeuges
627Ein Elektrofahrzeug ist eine besondere Art des Kraftfahrzeugs, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird, welcher ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (z. B. Schwungrad mit Generator oder Batterie) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (z. B. wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle) gespeist wird. Diese Fahrzeuge zeichnen sich dadurch aus, dass 100 % der Fahrten elektrisch vorgenommen werden können. Die Voraussetzungen für die steuerlichen Begünstigungen sind daher nicht so umfangreich wie bei den Hybridelektrofahrzeugen.
628Nach dem Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Stand: Mai 2024) weisen danach z. B. folgende Codierungen im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung ein Elektrofahrzeug in diesem Sinne aus: 0004 und 0015.
629Hybridelektrofahrzeug ist ein Hybridfahrzeug,...