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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 1 V 1167/24

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 6 Satz 2; EStG § 20 Abs. 6 Satz 5; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; FGO § 69 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 3 Abs. 1

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften

Leitsatz

Bei der im AdV-Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen vorläufigen Prüfung bewirkt die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Fundstelle(n):
RAAAJ-71977

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