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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums
2024" beschlossen. Mit dem Gesetz sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag
für das laufende Jahr angehoben werden.
Hintergrund: Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags v. (siehe BT-Drucks. 13/1558 v. und Plenarprotokoll 13/42 v. ) legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) vor. Auf Grundlage der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts v. sowie des 5. Steuerprogressionsberichts v. wurden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024