Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung
des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
beschlossen. Das Gesetz wurde vom BMF als sog. JStG 2024 II in das
Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u.a. um Maßnahmen des sog.
Wachstumspakets ergänzt.
Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Anpassungen des Einkommensteuertarifs:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 € auf 12.336 €
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem VZ 2026 um 156 € auf 6.828 €
Anpassung der übrigen Eckwe...