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Zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einer Vielzahl von Erwerbern
Ob bei Übertragungsvorgängen umsatzsteuerlich eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, bietet nicht selten Streitpotenzial zwischen Unternehmern und der Finanzverwaltung. Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine GiG kein Wahlrecht ist, sondern die Nichtsteuerbarkeit allein von der Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen abhängt. Das Schleswig-Holsteinische FG musste sich in dem Zusammenhang jüngst damit befassen, ob eine Übertragung von Einzelphotovoltaikmodulen in einem sog. Photovoltaikpark an eine Vielzahl von Erwerbern eine GiG darstellen kann ().
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Eine Zurückbehaltung einzelner wesentlicher Betriebsgrundlagen steht der Annahme einer GiG nicht zwangsläufig entgegen, wenn diese langfristig an den Erwerber überlassen werden (Anschluss an )
In einer Gesamtwürdigung der Umstände scheitert die Annahme einer GiG im Streitfall jedoch daran, dass die ausgeübte Tätigkeit der Klägerin nicht hinreichend mit der anschließend ausgeübten Tätigkeit des Erwerbers übereinstimmt.
Es widerstrebt im Übrigen dem Vereinfachungszweck des...