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BFH Urteil v. - VI R 16/97 BStBl 1998 II S. 473

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1 Satz 1EStG § 26 bEStG § 32 a Abs. 5EGBGB Art. 13 Abs. 3

Keine Zusammenveranlagung, wenn ägyptische Staatsangehörige, von denen einer außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Inland eine Ehe geschlossen haben, die zwar nach dem gemeinsamen Heimatrecht, nicht aber nach deutschem Recht gültig ist

Leitsatz

Eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht, wenn ägyptische Staatsangehörige, von denen einer außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Inland eine Ehe geschlossen haben, die zwar nach dem gemeinsamen Heimatrecht, nicht aber nach deutschem Recht gültig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 473
IAAAA-96239

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