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BFH Urteil v. - VIII R 4/94 BStBl 1998 II S. 461

Gesetze: AO 1977 §§ 85 Satz 1, 88 Abs. 1, 90 Abs. 1 Satz 1, 127, 164 Abs. 2 Satz 1, 193 Abs. 1, 194 Abs. 1, 196, 367 Abs. 2 Satz 1, 393 Abs. 2

Kein Verwertungsverbot für im Rahmen einer Außenprüfung ermittelte Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder bei Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist, wenn die an sich zulässige Erweiterungs-Prüfungsanordnung unterblieben ist

Leitsatz

Der Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder - dem gleichgestellt - bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist steht nicht entgegen, daß die Finanzbehörde eine ohne weiteres zulässige Erweiterungs-Prüfungsanordnung nicht erlassen hatte. In einem solchen Fall hat das Interesse an einer materiell-rechtlich gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung Vorrang vor dem Interesse an einem formal ordnungsgemäßen Verfahren (Anschluß an das , BFH/NV 1985, 572).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 461
KAAAA-96234

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