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NWB Nr. 30 vom Seite 2034

Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024

[i] BMF v. 10.7.2024 Das BMF hat am den Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Neben der Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:

Anpassungen des Einkommensteuertarifs

  • Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12.336 €.

  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6.828 €.

  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. Reichensteuer).

  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026.

Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.

  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit.

  • Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen.

Weitere Maßnahmen

  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar...