Ohne Zustimmung keine Übertragung des Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, wenn der Beitrag eines Elternteils zum Unterhaltsbedarf des Kindes zwar verhältnismäßig geringfügig ist, er durch den Beitrag aber seiner konkreten Unterhaltsverpflichtung nicht nur zu einem unwesentlichen Teil nachkommt
Leitsatz
Kommt ein Elternteil seiner konkreten Unterhaltsverpflichtung nicht nur zu einem unwesentlichen Teil nach, d. h. zu mehr als der Hälfte seiner Verpflichtung, so darf der ihm zustehende Kinderfreibetrag auch dann nicht ohne seine Zustimmung auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn sein Beitrag zum Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 433 HAAAA-96222
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