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Grundsteuer | U.a. Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens (gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Hinblick auf die und zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab und zur Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts Stellung genommen ().
Hintergrund: Mit , BStBl. II S. XXX und , BStBl. II S. XXX hat der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festg...