Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

21. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01911-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11181-0

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Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (21. Auflage)

F. Steuerrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts

Lernfeld 1

1. Öffentlich-rechtliche Abgaben

Der Staat erbringt durch seine Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) vielzählige Leistungen für seine Bürger. Einige Beispiele hierfür sind:


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  • soziale Absicherung (z. B. Kindergeld, Bürgergeld, Wohngeld, Bundeszuschüsse in die Rentenkasse)
  • Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Straßen, Brücken, Wasserwege)
  • Bildung (z. B. Schulen, Hochschulen und Universitäten)
  • Innere Sicherheit (z. B. Polizei, Gerichte, Gefängnisse)
  • Äußere Sicherheit (z. B. Bundesgrenzschutz, Bundeswehr).

Zur Finanzierung ihrer zahlreichen Aufgaben erheben die Gebietskörperschaften öffentlich-rechtliche Abgaben. Hierzu gehören insbesondere

  • Steuern

  • Gebühren und

  • Beiträge.S. 122

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO


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  1. Geldleistungen, die
  2. nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (des Staates) darstellen,
  3. von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften)
  4. zur Erzielung von Einnahmen
  5. allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Ein- und Ausfuhrabgaben („Zölle“) sind ebenfalls Steuern im Sinne der Abgabenordnung.

MERKE

Steuern stehen keine k...

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

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