Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
21. Aufl. 2024
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O. Stellvertretung
Infoband Seiten 264 - 268
Lösung zu Aufgabe 186:
erlaubt
erlaubt
erlaubt
verboten
Kaufvertrag ist rechtswirksam; Beschränkungen der Prokura im Außenverhältnis sind unwirksam.
Die Prokura bindet den Geschäftsinhaber nur für Rechtsgeschäfte, die der Prokurist für den Geschäftsinhaber im Rahmen des Betriebes vornimmt. Der Geschäftsinhaber verweigert zu Recht die Zahlung, da der Kauf des Parfüms zum privaten und nicht zum geschäftlichen Bereich gehört.
erlaubt
Auf die Aussage des HR ist Verlass. Es ist kein Vertrag zwischen dem Geschäftsinhaber und dem Darlehensgeber zustande gekommen, sondern zwischen dem ehemaligen Prokuristen und dem Darlehensgeber.
Ja, die Prokura ist bereits mit Erteilung wirksam. Der Handelsregistereintrag hat lediglich deklaratorische Wirkung.
Ein Geschäftsinhaber kann sich nicht selbst vertreten. Prokurist und Prinzipal müssen verschiedene Personen sein: Das Vorstandsmitglied einer AG kann kein Prokurist sein.
Lösung zu Aufgabe 187:
S. 64
Lösung zu Aufgabe 188:
Spezialvollmacht – Spezialhandlungsvollmacht
Gattungsvollmacht – Arthandlungsvollmacht
Generalvollmacht
Lösung zu Aufgabe 189:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
+ | = | ja |
- | = | nein |
+ P, + G
- P, - G
- P, - G
- P, - G
+ P, - G
- P, - G
+ P, - G
- P, - G
- P, - G
Lösung zu Aufgabe 190: