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Arbeitshilfe Juli 2024

Keine Verzinsung von Steuererstattungsbeträgen, die sich nach Abschluss eines DBA-Verständigungsverfahrens ergeben, in dem ausdrücklich auf eine Verzinsung verzichtet wurde?

1. Inwieweit kann ein Steuerpflichtiger nach deutschem (Steuer-)Recht gegenüber der Finanzbehörde wirksam auf seinen Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233a AO verzichten? Kann ein Verzicht wirksam sogar bereits vor Entstehung des Zinsanspruchs erklärt werden?

2. Kann in einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung mit bindender Wirkung vereinbart werden, dass der dem Steuerpflichtigen in Umsetzung der Vereinbarung in Deutschland zustehende Erstattungsbetrag in Abweichung von § 233a AO nicht verzinst wird?

3. Darf die Vermeidung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung durch Umsetzung einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung an den vollständigen Verzicht des Steuerpflichtigen auf Erstattungszinsen gekoppelt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().