Arbeitshilfe August 2024

Kein schädlicher Beteiligungserwerb i.S. des § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F., wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control führt

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Kein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. vom , wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control innerhalb der Körperschaft führt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
CAAAJ-71567