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Arbeitshilfe Juli 2024

Gesetzliche Fiktion der Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung in den vier auf das Erstjahr folgenden Veranlagungszeiträumen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG

Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().