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Keine Einkommensteuerbefreiung für Zinsen auf Entschädigungsansprüche nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz?
1. Sind Zinsen nach § 2 Satz 9 bis 11 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz i.d.F. des Art. 2 Nr. 1 Entschädigungsrechtsänderungsgesetz (NS-VEntschG) nach § 3 Nr. 7 EStG steuerfrei?
2. Handelt es sich bei Zinszahlungen nach § 2 Satz 9 bis 11 NS-VEntschG um einen Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().