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§ 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG ist eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung?
Handelt es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums oder um eine Nachweiserleichterung, welche nicht das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ersetzt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().