Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe Juli 2024

Verspätungszuschlag nach verspäteter Abgabe der Steuererklärung für 2019 nach pandemiebedingter gesetzlich verlängerter Abgabefrist

Sind Verspätungszuschläge im Sinne des § 152 der Abgabenordnung (AO) in den Streitjahren 2018 und 2019 nach § 152 Abs. 1 oder 2 AO festzusetzen?

Ist die Verlängerung der Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2019 gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wie eine behördliche Verlängerung zu behandeln, sodass § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO die Anwendung des § 152 Abs. 2 AO sperrt? (entgegen , BStBl I 2021, 615)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().