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Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel?
Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel
Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().