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NWB Sanieren 7/2024 S. 211

Berufsrecht | Mündlich vereinbarte Pauschalvergütung für Steuerberatertätigkeiten (LG)

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung aus §§ 675, 611, 612 BGB. Unter den Parteien ist seit Beginn ihrer Geschäftsbeziehung im Jahr 2015 und auch bezüglich der streitgegenständlichen Steuerberatertätigkeiten in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils mündlich eine vertragliche Einigung dahingehend erfolgt, dass die Leistungen der Klägerin durch eine Pauschalvergütung abgegolten werden sollten, die in Form monatlicher Abschläge seitens der Klägerin von dem Konto des Beklagten eingezogen werden und nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit abänderbar sein sollte und dem Beklagten in Durchführung dieser Absprache für die Jahre 2015 bis 2019 keine Rechnungen seitens der Klägerin erteilt wurden. Zwar genügen die Vereinbarungen der Parteien nicht der Schriftform de...