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Sozialrecht | Erhöhung des Wohngeldes geplant (BMWSB)
Das Wohngeld soll zum steigen. Dies sieht der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Referentenentwurf einer "Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" vor.
Hintergrund: Nach § 43 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) sind zum die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG) und die Parameterwerte der Wohngeldformel nach § 19 WoGG fortzuschreiben.
Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes ist erforderlich, damit dessen Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten und die mit der Wohngeldreform zum erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes gewährl...