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FG München Urteil v. - 5 K 1017/20

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 3, UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6

Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung für eine letztlich tatsächlich nicht gelieferte Photovoltaikanlage

Leitsatz

In einer Anzahlungsrechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG – im Streitfall für die Lieferung einer letztlich tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage – muss kenntlich gemacht werden, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird, weil die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen sollen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-71461

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