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FG Münster Urteil v. - 7 K 1991/20 AO

Gesetze: AO § 132; AO § 191; AnfG § 1 ff.; AnfG § 3 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1; BGB § 166 ; AO § 131

Duldung

Anfechtung bei Gläubigerbenachteiligung

Leitsatz

1. Ein (weiterer) Duldungsbescheid darf auch dann erlassen werden, wenn für die angefochtene Rechtshandlung bereits ein Duldungsbescheid erlassen wurde, der sich auf andere Steuerforderungen bezieht.

2. Dem Kontoinhaber ist die Gläubigerbenachteiligungsabsicht eines von ihm bevollmächtigten Dritten zuzurechnen, der dem Steuerschuldner ein Konto zur Verfügung gestellt hat.

Fundstelle(n):
KAAAJ-71440

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