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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 2297/20 E

Gesetze: AO § 45 Abs. 1; AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 153 Abs. 1 Satz 2; AO § 169 Abs. 1 Satz 1; AO § 169 Abs. 2 Satz 2; AO § 171 Abs. 3; AO § 171 Abs. 5 Satz 1; AO § 171 Abs. 7; AO § 171 Abs. 9; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; AO § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; AO § 376 Abs. 1; StGB § 78c Abs. 1 Satz 1; StGB § 78c Abs. 3 Satz 1

Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung: Ablaufhemmung durch unterlassene Berichtigung seitens des Erben – Erweiterung der Ablaufhemmung bis zur Strafverfolgungsverjährung durch Steuerfahndungsermittlungen

Leitsatz

Die zeitlich bis zum Eintritt der Strafverfolgungsverjährung begrenzte Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung, die durch die seitens des Erben durch eine unterlassene Berichtigung der Steuererklärung des Erblassers begangene Steuerhinterziehung ausgelöst wird, kann durch Steuerfahndungsermittlungen, die erst nach Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist aufgenommen werden, aber noch innerhalb der nach § 171 Abs. 7 AO gehemmten Festsetzungsfrist erfolgen, nicht mehr nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO erweitert werden.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 279 Nr. 10
ErbStB 2024 S. 281 Nr. 10
PStR 2024 S. 265 Nr. 12
FAAAJ-71433

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